Energiepreise
Die Energiepreise sind in den vergangenen Wochen und Monaten geradezu explodiert und steigen gerade immer noch. Für die allermeisten Verbraucher sind das unausweichliche Mehrkosten, da sie kaum Möglichkeiten haben, die steigenden Kosten durch Einsparmaßnahmen abzumildern. Oftmals weder im Verkehr noch bei Heizung oder Strom lassen sich von heute auf morgen Einsparungen erzielen und bei den gestiegenen Kosten ist auch kein Geld da, um Energieeinsparungen durch Investitionen oder Modernisierungen zu ermöglichen.
Gerade für Haushalte mit geringem oder auch nur durchschnittlichem Einkommen sind die Preissteigerungen prozentual absolut nennenswert und belastend. Einzige Abhilfe in einer Zeit angespannter Märkte und einer unklaren Aussicht auf die Energiemärkte der (nahen) Zukunft kann hier seitens des Gesetzgebers kommen. Eine einfache und vermutlich auch unkomplizierte Maßnahme könnte es sein, die Energiepreise von der versteckten Doppelsbesteuerung zu befreien. Beim Strom z.B. könnte der Gesetzgeber die Stromsteuer aussetzen (2,05 ct/ kWh). Da diese Stromsteuer anschließend ja auch noch mit der Mehrwertsteuer belegt wird, wäre das eine spürbare unmittelbare Entlastung der Haushalte und Verbraucher und würde, aufgrund des sehr hohen Preisniveaus, für die Staatskasse nicht einmal mit Mindereinnahmen einhergehen im Vergleich zu einem Energiemarkt mit niedrigeren Preisen.
Der Staat könnte also die Verbraucher direkt und unmittelbar entlasten und würde dennoch Mehreinnahmen erzielen im Vergleich zum vorher herrschendem Preisnivau, welches ja auch Grundlage für Prognosen und Haushalte war.
Und genau hier - in solchen Situationen - wäre ein schnelles und inkompliziertes Handeln des Gestzgebers ein Signal an alle Verbraucher und Bevölkerungsschichten, um zu zeigen - wir sehen das Problem und wir handeln.
Und sollten die Preise - auch darüber sollte man gleich im Rahmen solcher Überlegungen mitdiskutieren - auf ein bestimmtes Maß zurückgehen, dann könnten diese Steuersenkungen auch wieder rückgängig gemacht werden.
Und das im Falle der Energieform Strom die EEG-Abgabe entfallen sollte ist ohnehin klar, denn die Kosten hierfür sinken stetig, da immer mehr Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung ohnehin ohne EEG-Förderung in Betrieb genommen werden.
Gerade für Haushalte mit geringem oder auch nur durchschnittlichem Einkommen sind die Preissteigerungen prozentual absolut nennenswert und belastend. Einzige Abhilfe in einer Zeit angespannter Märkte und einer unklaren Aussicht auf die Energiemärkte der (nahen) Zukunft kann hier seitens des Gesetzgebers kommen. Eine einfache und vermutlich auch unkomplizierte Maßnahme könnte es sein, die Energiepreise von der versteckten Doppelsbesteuerung zu befreien. Beim Strom z.B. könnte der Gesetzgeber die Stromsteuer aussetzen (2,05 ct/ kWh). Da diese Stromsteuer anschließend ja auch noch mit der Mehrwertsteuer belegt wird, wäre das eine spürbare unmittelbare Entlastung der Haushalte und Verbraucher und würde, aufgrund des sehr hohen Preisniveaus, für die Staatskasse nicht einmal mit Mindereinnahmen einhergehen im Vergleich zu einem Energiemarkt mit niedrigeren Preisen.
Der Staat könnte also die Verbraucher direkt und unmittelbar entlasten und würde dennoch Mehreinnahmen erzielen im Vergleich zum vorher herrschendem Preisnivau, welches ja auch Grundlage für Prognosen und Haushalte war.
Und genau hier - in solchen Situationen - wäre ein schnelles und inkompliziertes Handeln des Gestzgebers ein Signal an alle Verbraucher und Bevölkerungsschichten, um zu zeigen - wir sehen das Problem und wir handeln.
Und sollten die Preise - auch darüber sollte man gleich im Rahmen solcher Überlegungen mitdiskutieren - auf ein bestimmtes Maß zurückgehen, dann könnten diese Steuersenkungen auch wieder rückgängig gemacht werden.
Und das im Falle der Energieform Strom die EEG-Abgabe entfallen sollte ist ohnehin klar, denn die Kosten hierfür sinken stetig, da immer mehr Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung ohnehin ohne EEG-Förderung in Betrieb genommen werden.
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