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Mindestlohn und der Springersche Punkt

Genau. Punkt. Schlusspunkt sozusagen. Die Axel Springer AG veröffentlicht eine Stellungnahme zum Mindestlohn.
Nachzulesen hier.


Nun habe ich da aber so meine Verständnisschwierigkeiten mit dieser Stellungnahme. Einige Fragen die sich mir stellen möchte ich daher gerne teilen:

In der Stellungnahme heißt es, die PIN Group habe bis zum Zeitpunkt des Beginns der Debatte um den Mindestlohn wirtschaftlich ausgesprochen erfolgreich agiert.
Nun, meiner Meinung nach hat die Aufnahme einer Debatte keinerlei Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit unternehmerischer Tätigkeiten - aber na gut.

Weiter im Text:
Die Post hat einen Kostenvorteil. Dieser erschließt sich aus dem Kostenvorteil durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer.
Die Post hat einen weiteren Kostenvorteil in Höhe von 3% durch die Befreiung von Unfallversicherungsgebühren. Letzteres wusste ich nicht, nehme ich aber im Zug meiner Weiterbildung dankend zur Kenntnis.
Die Post hat also einen doppelten Kostenvorteil. Dieser (doppelte) Kostenvorteil sorgt dafür, das das "Monopol der Post mit der Einführung des Mindestlohns gefestigter ist als vor der Privatisierungsentscheidung".
Bis hierhin finde ich das lediglich politisch interessant. Mathematisch interessanter wird es erst am Ende wieder:
 

"Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn der gesetzliche Mindestlohn nicht
verabschiedet
oder auf die vom ehemaligen Arbeitsminister Franz
Müntefering ursprünglich geforderte Höhe von EUR 7,50 festgelegt worden
wäre. Voraussetzung wäre außerdem, dass auch die Deutsche Post zur
vollen Zahlung der Mehrwertsteuer und der Unfallversicherung ab 1.
Januar 2008 verpflichtet
sein müsste, womit der wettbewerbsverzerrende
Kostenvorteil von bis zu 22 Prozent entfallen wäre."

 


Für mich bedeutet das: Addiert man die wettbewerbsverzerrenden Vorteile der deutschen Post, dann summieren sich Mindestlohn+ Merhwertsteuerbefreiung + Unfallversicherungsbefreiung auf 22% Wettbewerbsvorteil!

Also:

22= x + y +z
wenn x= Mindestlohn, y=Mehrwertsteuerbefreiung und z= Unfallversicherungsbefreiung, dann:
22=x +19 +3
daraus ergibt sich X=0
Die Wettbewerbsverzerrung, bzw, der Wettbewerbsvorteil des Mindestlohnes beträgt =0.


Ist das nun richtig?
Bedeutet die Stellungnahme nun, das man schon nur durch den Beginn der Mindestlohndebatte unwirtschaftlich wurde, der Effekt des Mindestlohnes aber 0 beträgt? Also lediglich die Debatte war schädlich, sogar sehr schädlich. Man hätte also den Mindestlohn ohne Debatte einführen sollen?
Ich verstehe die Springersche Stellungnahme nicht. Wer kann es mir erklären?

 

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